REISEN UND ABENTEUER  

Eine
gute Vorbereitung
trägt wesentlich zum Erfolg einer Reise bei.

 




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Die Datenbank enthält Impfempfehlungen sowie Hinweise zu Gesundheitsrisiken und aktuellen Gefahren in 230 Ländern. Nützliche Tipps für die Reiseapotheke und Klimatabellen für alle Weltregionen.



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Welcher Führerschein für welches Land? - Sicherheitshalber neues Dokument beantragen

Wer im Jeep durch die Sahara oder mit dem Mietwagen die Route 66 entlang fahren will, sollte den richtigen Führerschein dabei haben. Vor allem mit alten Dokumenten und unaktuellen Fotos kann es zu erheblichen Problemen im Ausland kommen. Urlauber sollten sich deshalb rechtzeitig über die Gesetze und Gepflogenheiten im Reiseland erkundigen.
Innerhalb der EU gelten offiziell die alte Fahrerlaubnis und DDR-Führerscheine neben dem neuen EU-Führerschein weiter.
Ramponierte oder beschmutzte Dokumente mit unaktuellen Fotos sollten durch neue Papiere ersetzt werden.
Den EU-Führerschein gibt es bei den Führerscheinstellen der Länder. Mitzubringen sind Personalausweis oder Pass mit Meldeschein, ein Foto in der Standard-Größe 35x45 Millimeter sowie der alte Führerschein. Informationen über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis im Ausland erhalten Interessierte beim Bürgerservice des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen.





Außerhalb der EU ist es ratsam, einen internationalen Führerschein dabei zu haben.
Dafür muss der Antragsteller einen neuen EU-Führerschein besitzen oder diesen im Zusammenhang mit dem international gültigen Dokument bestellen.

Eine Übersicht, in welchen Ländern eine internationale Fahrerlaubnis erforderlich ist, gibt es auf den Internetseiten der Automobilclubs ADAC/TCS (www.adac.de/www.tcs.ch, unter «Suche», «Internationaler Führerschein»).
 
Während das Papier für Reisen in die USA, Kanada oder Australien empfohlen wird, sollten Kraftfahrer, die einen Pkw in Südamerika, Asien oder Afrika mieten wollen, diesen Ausweis unbedingt bei sich haben.

 

 

 

 

   

Eine gute Vorbereitung trägt wesentlich zum Erfolg einer Reise bei.

Nehmen Sie sich also Zeit, um verschiedene Informationsquellen zu den vielfältigen Aspekten einer Reise zu konsultieren (Reiseführer, Medien, Reiseveranstalter, Botschaften/Konsulate des Ziellandes, etc.) und schenken Sie folgenden Punkten besondere Beachtung:

   

Informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Reiselandes über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften (zulässige Ausweispapiere) sowie Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Tiere, Fahrzeuge, elektronische Geräte, Antiquitäten, Kulturgüter etc. Allein oder in Begleitung nur eines Elternteils reisende Minderjährige brauchen in vielen Ländern eine besondere Reiseerlaubnis der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils. Bei deren Fehlen kann die Ein- oder Ausreise untersagt werden.

Die Eidgenössische Zollverwaltung informiert über die schweizerischen Einfuhrbestimmungen für Souvenirs und andere Waren, die Sie im Ausland gekauft haben.

Klären Sie ab, welche Zahlungsmittel (Kreditkarten, Reiseschecks, etc.) verwendet werden können und ob Ein- und/oder Ausfuhrbeschränkungen bestehen.

   

Arzt- und Krankenhauskosten können im Ausland wesentlich höher sein als in der Schweiz und müssen oft sofort bezahlt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese auch für die Kosten im Ausland und für eine allfällige medizinische Heimschaffung aufkommt. Wenn nicht, empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Kranken- und Unfalldeckung abzuschliessen.

   

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem Impfinstititut über gesundheitliche Risiken und Schutzmassnahmen. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch, dass in vielen Ländern für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und psychotropen Substanzen besondere Vorschriften zu beachten sind. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der Botschaft des Ziellandes und konsultieren Sie die Internet-Seite von Swissmedic (Schweiz. Heilmittelinstitut), die wertvolle Informationen zu diesem Thema enthält.

   

Hinterlegen Sie bei Familienangehörigen und/oder Freunden einen Reiseplan, Kontaktadressen, Nummern von Reisedokumenten, Versicherungen etc.

Einmal unterwegs, bedenken Sie folgendes:

   

Halten Sie sich strikt an Aufenthaltszweck und -dauer, die im Visum definiert sind, andernfalls müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und/oder einer Ausschaffung rechnen.

   

Reisende sind dem Recht des Aufenthaltsstaates unterstellt. Die Rechtsauffassung und die Strafmasse unterscheiden sich oft wesentlich von den schweizerischen Normen. Dies gilt insbesondere für Länder, deren Gesetzgebung vom islamischen Recht (Sharia) geprägt ist. Beispielsweise werden Drogen- und Alkoholvergehen in manchen Ländern äusserst hart - im schlimmsten Fall mit dem Tod - bestraft. Auch aussereheliche und homosexuelle Beziehungen, Beleidigung des Staatsoberhauptes etc. werden oft geahndet.

   

In verschiedenen Ländern ist Korruption auch unter den Beamten weit verbreitet. Für solche Situationen gibt es keine allgemein gültigen Verhaltensregeln. Versuchen Sie jedoch, Ihre Interessen unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit ruhig und höflich zu wahren.

Es wird überall besonders geschätzt oder sogar erwartet, dass die lokalen Sitten respektiert werden. In vielen Ländern ist ein grosser Teil der Bevölkerung arm. Begegnen Sie diesen Menschen mit einer gewissen Bescheidenheit und stellen Sie den eigenen Wohlstand nicht in den Vordergrund.

Die einheimische Bevölkerung ist mit ihrer Umwelt vertraut. Beachten Sie deshalb deren Warnungen vor Witterungsumschlägen, Meeresströmungen, Kriminalität etc.

Ein gesundes Misstrauen gegenüber Unbekannten ist angebracht. Insbesondere wird davor gewarnt, für Fremde oder flüchtige Freundschaften Gepäckstücke, Geschenke etc. zu transportieren, da solche Bekanntschaften oft für versteckte Drogentransporte missbraucht werden.

 

Wertgegenstände sollten weder offen zur Schau getragen, noch im Wagen zurückgelassen werden. Auch Reisepapiere gehören nicht ins Auto.

 

Die hygienischen Verhältnisse liegen in tropischen Ländern in der Regel unter dem europäischen Standard. Die alte englische Faustregel "Peel it, cook it, or leave it" (= schäl es, koch es oder lass es bleiben) bewährt sich noch heute. Eiswürfel und Leitungswasser sind tabu.

Gefahrensituationen können sich rasch ändern und sind oft unklar bzw. nicht voraussehbar. Informieren Sie sich laufend über die aktuelle Lage im Land, und befolgen Sie die Anweisungen der Reiseleitung und der lokalen Behörden. Nehmen Sie bei ernsthaften Krisen mit der nächsten schweizerischen Vertretung Verbindung auf. Denken Sie aber auch an Ihre Angehörigen, die sich um Sie sorgen, und bleiben Sie mit ihnen in Kontakt!

Wer in Krisengebiete reist, muss sich bewusst sein, dass lokale Konfliktparteien dem diplomatischen Personal der Schweiz oft keinen oder allenfalls in Ausnahmefällen nur sehr beschränkten Zugang zu diesen Zonen gewähren und jede Einflussnahme ablehnen. Die Schweiz verfügt folglich nur über eng begrenzte, je nach Situation sogar über gar keine, Möglichkeiten der Hilfeleistung in Krisengebieten, resp. zur Unterstützung der Ausreise aus diesen.




 

Hilfe im Ausland.
Reisende, die im Ausland in Not geraten, müssen sich zuerst selber helfen.
Die Schweizer Vertretung ist nur der letzte Rettungsanker.

So organisieren Sie im Ausland Hilfe:
Vorwahl: Mit 0041 können Sie von überall auf der Welt in die Schweiz telefonieren.
Wählen Sie die Ländervorwahl, die Regionalwahl ohne die Null
und die Nummer des Adressaten.
 

Von Schweizer Konsulaten im Ausland können Sie
in den folgenden Fällen Hilfe erwarten:

 

Bei Verlust von Pass und Identitätskarte (dauert bis 3 Arbeitstage; Ersatz
aber nur gegen Verlustanzeige bei der Polizei). Tipp: Kopie der ersten vier
Seiten des Passes oder einen Fahrausweis dabei haben; das erleichtert die
Identifikation.
 

Bei Unfall, Krankheit, Todesfall Adressvermittlung von Aerzten und
Spitälern. Eventuell Spitalbesuche; Organisation des Rücktransportes
von Kranken, Verletzten und Verstorbenen.
 

Bei finanziellen Notlagen (rückzahlungspflichtige Überbrückungshilfen
für Rückreise; Beratung für die Geldbeschaffung; im Notfall Geldüber-
weisung durch Angehörige über Konsulat).
 

Bei Verhaftungen (Intervention bei unmenschlichen Haftbedingungen,
Vermittlung eines Anwalts, Gefängnisbesuche, Information der Angehörigen).

 

Bei Spitalaufenthalten (unter anderem Besuche, sofern dies nötig ist).
 

Bei Kommunikationsproblemen (Nachrichtenübermittlung an Angehörige, Aufbewahrung von Briefen.
 

Bei Nachforschungen (Suche nach Vermissten). 
 

Je besser Sie eine Reise ins Ausland vorbereiten, desto kleiner ist das 
Risiko in Schwierigkeiten zu geraten. 
 

Deshalb: Reiseführer lesen, Papiere und Einreisevorschriften überprüfen,
genug Geld mitnehmen, die Leistungen der Krankenkasse abklären und
eine Reiseversicherung abschliessen.
 

Vermittlungs- und Koordinationsstelle zwischen hilfesuchenden
Schweizern im Ausland und ihren Angehörigen in der Schweiz ist das:
 

Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Konsularischer Schutz
Bundesgasse 32
3003 Bern

 

 

Tel.   0041 31 322 44 52 (Ausland)
oder 031 324 98 08
Fax   031 322 78 66

www.eda.admin.ch

 

 

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