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Länderinfos Reisewetter Devisenrechner |
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Welcher Führerschein für
welches Land? - Sicherheitshalber neues Dokument beantragen |
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Eine gute Vorbereitung trägt wesentlich zum Erfolg einer Reise bei. |
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Nehmen Sie sich also Zeit, um verschiedene Informationsquellen zu den vielfältigen Aspekten einer Reise zu konsultieren (Reiseführer, Medien, Reiseveranstalter, Botschaften/Konsulate des Ziellandes, etc.) und schenken Sie folgenden Punkten besondere Beachtung: |
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Informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Reiselandes über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften (zulässige Ausweispapiere) sowie Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Tiere, Fahrzeuge, elektronische Geräte, Antiquitäten, Kulturgüter etc. Allein oder in Begleitung nur eines Elternteils reisende Minderjährige brauchen in vielen Ländern eine besondere Reiseerlaubnis der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils. Bei deren Fehlen kann die Ein- oder Ausreise untersagt werden. |
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Die Eidgenössische Zollverwaltung informiert über die schweizerischen Einfuhrbestimmungen für Souvenirs und andere Waren, die Sie im Ausland gekauft haben. |
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Klären Sie ab, welche Zahlungsmittel (Kreditkarten, Reiseschecks, etc.) verwendet werden können und ob Ein- und/oder Ausfuhrbeschränkungen bestehen. |
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Arzt- und Krankenhauskosten können im Ausland wesentlich höher sein als in der Schweiz und müssen oft sofort bezahlt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese auch für die Kosten im Ausland und für eine allfällige medizinische Heimschaffung aufkommt. Wenn nicht, empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Kranken- und Unfalldeckung abzuschliessen. |
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Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem Impfinstititut über gesundheitliche Risiken und Schutzmassnahmen. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch, dass in vielen Ländern für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und psychotropen Substanzen besondere Vorschriften zu beachten sind. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der Botschaft des Ziellandes und konsultieren Sie die Internet-Seite von Swissmedic (Schweiz. Heilmittelinstitut), die wertvolle Informationen zu diesem Thema enthält. |
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Hinterlegen Sie bei Familienangehörigen und/oder Freunden einen Reiseplan, Kontaktadressen, Nummern von Reisedokumenten, Versicherungen etc. |
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Einmal unterwegs, bedenken Sie folgendes: |
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Halten Sie sich strikt an Aufenthaltszweck und -dauer, die im Visum definiert sind, andernfalls müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und/oder einer Ausschaffung rechnen. |
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Reisende sind dem Recht des Aufenthaltsstaates unterstellt. Die Rechtsauffassung und die Strafmasse unterscheiden sich oft wesentlich von den schweizerischen Normen. Dies gilt insbesondere für Länder, deren Gesetzgebung vom islamischen Recht (Sharia) geprägt ist. Beispielsweise werden Drogen- und Alkoholvergehen in manchen Ländern äusserst hart - im schlimmsten Fall mit dem Tod - bestraft. Auch aussereheliche und homosexuelle Beziehungen, Beleidigung des Staatsoberhauptes etc. werden oft geahndet. |
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In verschiedenen Ländern ist Korruption auch unter den Beamten weit verbreitet. Für solche Situationen gibt es keine allgemein gültigen Verhaltensregeln. Versuchen Sie jedoch, Ihre Interessen unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit ruhig und höflich zu wahren. |
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Es wird überall besonders geschätzt oder sogar erwartet, dass die lokalen Sitten respektiert werden. In vielen Ländern ist ein grosser Teil der Bevölkerung arm. Begegnen Sie diesen Menschen mit einer gewissen Bescheidenheit und stellen Sie den eigenen Wohlstand nicht in den Vordergrund. |
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Die einheimische Bevölkerung ist mit ihrer Umwelt vertraut. Beachten Sie deshalb deren Warnungen vor Witterungsumschlägen, Meeresströmungen, Kriminalität etc. |
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Ein gesundes Misstrauen gegenüber Unbekannten ist angebracht. Insbesondere wird davor gewarnt, für Fremde oder flüchtige Freundschaften Gepäckstücke, Geschenke etc. zu transportieren, da solche Bekanntschaften oft für versteckte Drogentransporte missbraucht werden. |
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Wertgegenstände sollten weder offen zur Schau getragen, noch im Wagen zurückgelassen werden. Auch Reisepapiere gehören nicht ins Auto. |
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Die hygienischen Verhältnisse liegen in tropischen Ländern in der Regel unter dem europäischen Standard. Die alte englische Faustregel "Peel it, cook it, or leave it" (= schäl es, koch es oder lass es bleiben) bewährt sich noch heute. Eiswürfel und Leitungswasser sind tabu. |
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Gefahrensituationen können sich rasch ändern und sind oft unklar bzw. nicht voraussehbar. Informieren Sie sich laufend über die aktuelle Lage im Land, und befolgen Sie die Anweisungen der Reiseleitung und der lokalen Behörden. Nehmen Sie bei ernsthaften Krisen mit der nächsten schweizerischen Vertretung Verbindung auf. Denken Sie aber auch an Ihre Angehörigen, die sich um Sie sorgen, und bleiben Sie mit ihnen in Kontakt! |
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Wer in Krisengebiete reist, muss sich bewusst sein, dass lokale Konfliktparteien dem diplomatischen Personal der Schweiz oft keinen oder allenfalls in Ausnahmefällen nur sehr beschränkten Zugang zu diesen Zonen gewähren und jede Einflussnahme ablehnen. Die Schweiz verfügt folglich nur über eng begrenzte, je nach Situation sogar über gar keine, Möglichkeiten der Hilfeleistung in Krisengebieten, resp. zur Unterstützung der Ausreise aus diesen. |
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Hilfe im Ausland. |
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Von Schweizer Konsulaten im Ausland können
Sie |
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Bei
Verlust von Pass und Identitätskarte (dauert bis 3 Arbeitstage; Ersatz |
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Bei
Unfall, Krankheit, Todesfall Adressvermittlung von Aerzten und |
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Bei
finanziellen Notlagen (rückzahlungspflichtige Überbrückungshilfen |
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Bei
Verhaftungen (Intervention bei unmenschlichen Haftbedingungen, |
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Bei
Spitalaufenthalten (unter anderem Besuche, sofern dies nötig ist). |
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Bei
Kommunikationsproblemen (Nachrichtenübermittlung an Angehörige, Aufbewahrung von Briefen. |
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Bei
Nachforschungen (Suche nach Vermissten). |
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Je besser Sie eine Reise ins Ausland vorbereiten, desto kleiner ist das |
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Deshalb: Reiseführer lesen, Papiere und Einreisevorschriften
überprüfen, |
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Vermittlungs- und Koordinationsstelle zwischen hilfesuchenden |
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Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) |
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Tel.
0041 31 322 44 52 (Ausland) |
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