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Chip-Tuning
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| TUNING |
Was ist erlaubt, was verboten? |
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| Reifen/Felgen Hoeherlegung Zubehoer Tuning-Customizing Wasserstoff | ||||
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CH - Die meisten
Modifikationen (Motorleistung, Fahrwerk, Aufhängung,
Räder, Auspuff) sind meldepflichtig, weil sie Fahr- und
Bremsverhalten, Bodenhaftung, Lautstärke, Abgaswerte,
Gewicht oder die Sichtverhältnisse verändern. Sie
erfordern eine separate Prüfung auf dem
Strassenverkehrsamt, und es gibt einen Eintrag im
Fahrzeugausweis. |
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Felgen müssen auf dem Typenschein oder Typengenehmigung des Fahrzeuges eingetragen sein. Andere Felgen, aber auch Abstandsringe, um Räder und Spur breiter erscheinen zu lassen, benötigen einen Prüfbericht des Strassenverkehrsamtes, der mit dem Fahrzeugausweis im Auto mitgeführt werden muss. Spezialfelgen brauchen eine Eignungserklärung des Herstellers und werden auf dem Strassenverkehrsamt einzeln geprüft. Felgen, die das Auto pro Seite um mehr als ein Prozent der Spurweite verbreitern, müssen schon vor dem Vorführen vom Autohersteller oder vom Dynamic Test Center (DTC) in Biel, abgesegnet sein. Mehr unter Reifen und Felgen hier Sehr streng ist auch der Austausch von Auspuffanlagen geregelt. |
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Leistungssteigerung bis 20 Prozent sind erlaubt, müssen aber vom Strassenverkehrsamt genehmigt werden. Möglich sind auch höhere Leistungssteigerungen, doch das braucht wiederum teure Tests über Auswirkung auf Fahrwerk, Steuerung, Bremsen, ABS etc. „Chip-Tuning“ ist ein Eingriff in die elektronische Motorsteuerung bzw. der Einbau eines veränderten Chip. Chip-Tuning erfolgt mit dem Ziel, eine Leistungssteigerung des Motors und eine optimierte Kraftstoffverbrennung herbeizuführen. Eine so vorgenommene Änderung des Motormanagements ist rein optisch in der Regel nicht wahrnehmbar. Durch Chip-Tuning können Leistungssteigerungen bis zu 100% erzielt werden. Potenzial für eine Leistungssteigerung durch Chip-Tuning ist sowohl bei Otto- als auch bei Dieselmotoren gegeben, wobei die Leistungssteigerung bei Dieselmotoren regelmäßig höher ausfällt. Bei Turbomotoren ist das Potenzial für eine Leistungssteigerung durch Chip-Tuning größer als bei Saugmotoren und Motoren mit einfacher Kraftstoff-Einspritzung. Enthusiasten, die einen Laptop und einen Lötkolben besitzen, können auf Grund von "Chip-Tuning Ratgebern" in Fachzeitschriften die Steuerungsboxen selber umprogrammieren. Die nötige Software kann für wenig Geld aus dem Internet geladen werden. |
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Abgedunkelte Scheiben sind nur im hinteren Teil des Autos erlaubt, weil die Sicht des Fahrers nach vorn und seitlich gewährleistet sein muss. |
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Beleuchtung Farbe und Intensität der Lichter und Blinker ist im Sinn der Einheitlichkeit und Verkehrssicherheit ebenfalls geregelt. |
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Grosse Grauzone im
Tuning-Bereich Wer sein Auto umbaut und sich der Kontrolle entziehen will, hat allerdings gute Chancen, nicht ertappt zu werden. Neuwagen werden erst nach fünf Jahren erstmals zum Vorführen aufgeboten. Bekannt ist der Trick von Tuningsündern, den Originalzustand ihres Autos für diesen Prüfungstermin wieder herzustellen. Wenn die Nachkontrolle vorbei ist, wird das Fahrzeug wieder umgerüstet. Bis ins Detail werden die Autos zudem gar nicht geprüft. Die rund 25 Minuten die ein Experte zu Verfügung hat, reichen dazu einfach nicht aus. In die tiefsten Geheimnisse der Elektronik etc. stossen die Experten nur bei Unfallautos, oder bei schweren Vergehen vor. Im Falle eines Unfalles kann allerdings illegales Tuning schlimme Folgen haben: Regressforderung seitens der Versicherung. Wenn Ihnen die Versicherung dann noch ihre Juristen entgegenstellt, wird dann aus dem Traum-Tuning locker ein Albtraum - meist geldmässig. "Tuning ist Vertrauenssache, denn schließlich können falsche Teile an einem Auto lebensgefährlich sein". |
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BGH: Software zur Tachojustierung ist nicht immer
illegal Gericht schützt Softwarehersteller für Tachojustierung vor Strafe Die Hersteller von Software, mit der Kilometerzähler in Autos repariert oder justiert werden, müssen nicht befürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Eine seit August 2005 geltende Regelung, wonach das Herstellen und Verwenden solcher Software zum Verfälschen von Tachometerangaben strafbar ist, bezieht sich nicht auf die legale Reparatur von Tachos, wie das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht wies damit die Klage eines Unternehmens zurück, das Tachos digital programmiert und in der neuen Strafvorschrift einen Eingriff in die Berufsfreiheit befürchtete. (AZ: 2 BvR 1589/05) In ihrer Begründung unterschieden die Richter zwischen guter und böser Software und verwiesen darauf, dass das Strafgesetz auf Betrug mit dem Kilometerstand im Gebrauchtwagenhandel abzielt. Strafbar sei deshalb so genannte "Verfälschungssoftware", die zur Manipulation von Tachos diene. Zulässig seien dagegen etwa die von der klagenden Firma hergestellten Programme zur "Reparatur, Justierung und Umstellung von Wegstreckenzählern". Diese Software diene nicht dem Verfälschen, sondern der "Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers". Das mit solch guten Programmen im Einzelfall Tachos auch manipuliert werden könnten, reiche nicht aus, um ihre Herstellung oder den Handel damit zu einer Straftat zu machen. |
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Während
Fahrzeug-Neuentwicklungen und Teile praktisch ein
"Folterprogramm" durchlaufen müssen bis sie in
Serienproduktion gehen, werden im Zubehör-Markt viele
Teile angeboten die nur minimal ausgetestet wurden. EU-Richtlinien für Fahrzeuge werden von der schweizerischen Gesetzgebung übernommen. Den systematischen "Nachvollzug" von EU-Regeln nehmen die wenigsten Schweizer zur Kenntnis. Es lohnt sich daher diese einmal anzuschauen. EU-Verkehr |
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Wer sein Auto unangemeldet tunt, riskiert Versicherungsschutz |
Koblenz - Wer sein Auto
tunt, ohne dies der Versicherung mitzuteilen, riskiert
seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Das geht aus einem
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Demnach muss die Versicherung in diesen Fällen nicht zahlen, da der Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet sei, Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer so genannten Gefahrerhöhung führten, der Versicherung anzuzeigen (Az.: 10 U 56/06). |
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Das Gericht hob mit seinem
Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies
die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen dessen
Vollkaskoversicherung ab. Der Kläger hatte an seinem
Wagen mehrere technische Veränderungen vorgenommen, ohne
dies der Versicherung mitzuteilen. Als er das Auto
seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen
Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die
Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug
zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert
worden war. Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über solche Gefahr erhöhenden Umstände informiert werden. |
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Turbo- und
Kompressortechnik Der Schweizer Ingenieur Alfred Büchi war der Erste, der die Motorleistung mit Hilfe von komprimierter, zusätzlich zugeführter Luft steigerte. Das war 1905 und an dem damals entwickelten Lader-Konzept hat sich bis heute im Prinzip nichts geändert. Im Detail allerdings gab es riesige Fortschritte und Technik-Spezialist Gert Hack hat Buch geführt. mehr... |
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