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Ratgeber:
Entspannter Start in den Urlaub
ampnet – Juli 2011
Beim Start in die Ferien können Autofahrer viel falsch
machen. Die Sachverständigen von Dekra haben die sechs
Sünden genannt, die garantiert Stress bringen. Außerdem
geben sie Tipps, wie man sie vermeiden kann.
Die erste Sünde ist es, wenn ohne Autocheck in den Urlaub
gestartet wird. Erst wenn das Auto fit ist, kann der Urlaub
richtig losgehen. Ein gründlicher Check gibt die nötige
Sicherheit. Räder und Reifen, Bremsen und Beleuchtung sind
ebenso zu prüfen wie Motoröl, Bremsflüssigkeit, Wasser und
die Gültigkeit der HU-Plakette.
Das Gepäck falsch zu verstauen ist die zweite Sünde. Sind
Fahrräder, Surfbretter fest verzurrt? Können sich
Gepäckstücke bei Vollbremsungen verschieben, oder nach vorn
schleudern und die Insassen verletzen? Beim Beladen darauf
achten, dass schweres Gepäck unten verstaut wird und lose
Teile mit Spanngurten fixiert sind. Dabei darf das zulässige
Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
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Sünde Nummer drei ist es, zu starten wenn alle fahren. Für
eine stressfreie Reise ist das richtige Timing enorm
wichtig. Möglichst nicht bei Ferienbeginn oder am Wochenende
losfahren. Selbst mit Navi ist es ratsam, vorab die
Fahrtroute zu checken und Infos über Baustellen und Engpässe
einzuholen.
Direkt nach der Arbeit loszufahren ist die vierte Sünde. Wer
den Urlaub müde und gestresst beginnt, geht ein hohes
Unfallrisiko durch Übermüdung und Sekundenschlaf ein.
Deshalb nur ausgeruht losfahren, mindestens alle zwei
Stunden Pause machen und Verzögerungen durch Staus
einplanen.
Die fünfte Sünde ist es mit zu wenig Reifendruck
loszufahren, da dadurch das Risiko folgenschwerer
Reifenplatzer dramatisch erhöht wird. Deshalb den Druck nach
Betriebsanleitung am kalten Reifen anpassen und für die
Autobahnfahrt gut 0,2 bar zugeben.
Kindern zu viel abverlangen ist die sechste Sünde. Kinder
werden im Auto schnell ungeduldig, erst recht bei Hitze.
Deshalb Pausen einlegen, Spielzeug und MP3-Player nicht
vergessen, unterwegs auf leichte Kost achten und viel Wasser
oder Säfte trinken. (ampnet/nic)
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Nachgefragt. Wie breit sind zwei Meter?
ampnet – 17. Juli 2011. Wir fragten das
Bundesverkehrsministerium nach den Auswirkungen der
Zwei-Meter-Regel für die Fahrzeugbreite auf der linken Spur
einer Autobahnbaustelle. Bisher hatten auch die Entwickler
von Kleintransportern und größeren Limousinen darauf
geachtet, dass die in den Zulassungsunterlagen eingetragene
Fahrzeugbreite nicht mehr als zwei Meter maß. Jetzt müssen
sie sich eines Besseren belehren lassen:
„Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann temporär auf
Fahrspuren ein Verbot für Fahrzeuge anordnen, die
einschließlich Ladung eine bestimmte Breite überschreiten.
Dafür steht z.B. das Verkehrszeichen 264 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Verfügung. Dabei ist
selbstverständlich die tatsächliche Breite (einschließlich
Außenspiegel und Ladung) gemeint, nicht die in den
Zulassungsbescheinigungen angegebene Breite, die auf
internationalen Regelungen basiert und die Breite der
Außenspiegel hierbei nicht berücksichtigen kann. Es geht ja
um den praktischen Wert solcher Sicherheitsbestimmungen.
Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen
Fahrzeugführers, sich über die tatsächlichen Abmessungen des
Fahrzeugs vor Fahrtantritt kundig zu machen. So ist in den
Betriebsanleitungen oder in anderen Angaben über „technische
Daten“ der Fahrzeughersteller in der Regel die
Fahrzeugbreite mit und ohne Außenspiegel aufgeführt, so dass
sie vom Fahrzeughalter einfach zu ermitteln ist. Im Zweifel
sollte man auf der rechten Spur bleiben.
Die Problematik, dass die überwiegende Zahl der zugelassenen
Mittelklasse-Fahrzeuge eine Breite von über 2 m aufweist und
deshalb den linken Fahrstreifen in Baustellen nicht befahren
darf, wenn das Zeichen 264 StVO eine höchstzulässige Breite
von 2 m vorgibt, ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung bekannt. Im zuständigen
Bund-Länder-Gremium haben sich die für die Anordnung der
Verkehrszeichen allein zuständigen Länder für eine künftige
Beschränkung auf „2,1 m“ bzw. „2,2 m“ je nach
Verkehrsführung und/oder zur Verfügung stehender befestigter
Fläche ausgesprochen. Der für diese Vorgehensweise benötigte
zusätzliche Verkehrsraum soll wo notwendig durch eine
provisorische Befestigung des Banketts bzw. unter Verwendung
einer schmaleren Schutzeinrichtung gewonnen werden.
Wer das Verbot nicht beachtet, begeht eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden
kann. Nach der Bußgeldkatalog-Verordnung ist für einen
solchen Verstoß eine Regelgeldbuße von 20 € vorgesehen.“ -
Vera Moosmayer, Sprecherin im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung. (ampnet/nic)
*
Sind Fahrspuren mit zwei Meter Breite nicht illegal?
Schreibt die europäische Gesetzgebung nicht Mindestbreiten
von 2,10 Metern vor? |
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Reisezeit - Tempolimits im Ausland variieren
Innerhalb von Ortschaften fährt man in den meisten Ländern mit Tempo
50 richtig. Nur in Serbien und der Slowakei sind sogar 60 km/h
erlaubt. |
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In Polen variiert die
Höchstgeschwindigkeit je nach Tageszeit: Von 5 bis 23 Uhr gilt Tempo 50,
von 23 bis 5 Uhr Tempo 60. Außerhalb von Ortschaften sollten die Fahrer
in Dänemark, Norwegen, Irland, Serbien, Niederlande sowie in der Schweiz
bereits ab 80 km/h den Fuß vom Gas nehmen. Tempo 90 außerorts ist in
Belgien, Bulgarien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und der Türkei
erlaubt. Dies gilt auch für Frankreich, Kroatien und Ungarn, wobei hier
auf Schnellstraßen 110 km/h gefahren werden können. Für Fahrzeughalter,
die ihren Führerschein noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, gilt
in Frankreich aber außerorts 80 km/h und auf Schnellstraßen maximal 100
km/h. Deutschland, Finnland und Österreich beschränken die
Geschwindigkeit außerorts generell auf 100 km/h.
Auch auf Europas Autobahnen gelten unterschiedliche Tempolimits: In
Norwegen droht ein Bußgeld bereits ab 90 km/h, in Schweden ab 110 km/h
und Großbritannien ab 112 km/h. Auf 120 km/h begrenzen Belgien,
Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien,
Spanien und die Türkei. Überall sonst sind 130 km/h erlaubt. In
Frankreich gilt auch auf Autobahnen eine Sonderregel für
Führerscheinneulinge: Für sie liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 110
km/h.
Für Gespanne sind fast überall nur 80 km/h auf Autobahnen erlaubt.
Schneller gefahren werden darf aber beispielsweise in Frankreich. Dort
gilt - europaweit einmalig - eine Höchstgeschwindigkeit von 130.
Trotzdem empfiehlt der ADAC, die 100 km/h-Grenze nicht zu überschreiten,
denn Wohnanhänger werden in Deutschland bauartbedingt nur bis 100 km/h
zugelassen. Ein Unfall mit höherer Geschwindigkeit kann zu
Einschränkungen der Versicherungsleistung führen. (ar/hg)
Copyright by auto-reporter.net |
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Foto: Auto-Reporter/Aral |
Beim Tanken im
Ausland auf Oktanzahl achten Urlauber und Geschäftsreisende sollten im Ausland darauf achten,
dass die Qualität des Kraftstoffes nicht immer identisch mit der an
deutschen Tankstellen ist. Wer im Ausland tankt, sollte sich am
besten an der Oktanzahl orientieren, rät der TÜV Süd in München. |
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Die
Begrifflichkeiten zur Benzinqualität können außerhalb Deutschlands
anders gestaffelt sein. Mit anderen Worten: Was in Italien oder
Tschechien als "Super" bezeichnet ist, muss nicht unbedingt das gewohnte
"Super" sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte Benzin nach der Oktanzahl (ROZ)
und Dieselkraftstoff nach der Cetanzahl (CZ) auswählt werden. Welche
Spritqualität das eigene Auto benötigt, steht in der Betriebsanleitung
und häufig auch auf der Innenseite des Tankdeckels.
Die Oktanzahl beschreibt die so genannte Klopffestigkeit des Benzins,
die es benötigt, damit es nicht zu ungewollten Selbstzündungen kommt. In
Deutschland ist die Oktanzahl für Normalbenzin auf mindestens 91, für
Super auf mindestens 95 und für Superplus auf mindestens 98 Oktan
festgelegt. Teure Premium-Kraftstoffe versprechen sogar, mindestens 100
Oktan zu haben. Damit der Motor störungsfrei arbeitet, muss daher das
Oktanzahlangebot des Kraftstoffes so hoch sein, dass der Oktanzahlbedarf
des Motors auch bei den ungünstigen Betriebsbedingungen noch erfüllt
wird - z.B. kann der Oktanzahlbedarf eines Motors bei Vollgas um 10
Oktanzahlen höher liegen als im Leerlauf. Die Verwendung von oberhalb
der Motorspezifikation liegenden Oktanzahlen bringt im Regelfall keine
Vorteile. Moderne Motoren mit elektronischer Kennfeldzündung in
Kombination mit Klopfsensoren können mit verschieden Oktanzahlen bei
reduzierter Leistung gefahren werden.
Die Cetanzahl beschreibt die Zündwilligkeit von Dieselkraftstoff. Je
höher diese ist, desto leichter entzündet sich der Kraftstoff von
selbst. Durch eine niedrige Cetanzahl kann der Zündverzug zu hoch
werden, sodass durch schlagartige, explosionsartige
Kraftstoffverbrennung ein lautes Verbrennungsgeräusch entsteht - das
bekannte "Nageln" von Dieselmotoren. Alte Dieselmotoren können mit
Cetanzahlen ab 40 betrieben werden. Moderne Dieselmotoren benötigen
jedoch über 50 Cetan. In Deutschland ist die Cetanzahl für normalen
Dieselkraftstoff sowie Biodiesel mindestens 51 CZ. Der so genannte Super
Diesel besitzt mindestens 55 und teure Premium-Dieselkraftstoffe
versprechen sogar mindestens 60 Cetan. (ar/os) |
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Foto: Auto-Rreporter/Osram |
Licht an! - Das gilt in immer mehr Ländern auch
tagsüber Tagfahrlicht wird in immer mehr Ländern zur Vorschrift. Zahlreiche
wissenschaftliche Studien aus dem In- und Ausland belegen, dass
Tagfahrlicht die Unfallzahlen senkt. Besonders deutlich ist der
Rückgang bei den Abbiege-Crashs. Der TÜV Süd hat einige Ratschläge
für die Fahrt mit Taglicht zusammengestellt. |
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Seit Anfang der siebziger
Jahre ist in Finnland und Schweden Tagfahrlicht vorgeschrieben.
Andere skandinavische Länder folgten. In Übersee bestehen die
Kanadier schon länger auf Licht am Tag. Heute gilt in 22 Ländern
Europas eine entsprechende Vorschrift. Bosnien und Herzegowina,
Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Polen,
Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, Ungarn und Tschechien
verlangen ganzjährig das Fahren mit Licht. In Italien, Rumänien,
Russland und Ungarn gilt die Regelung nur außerorts. Die Slowakei
begrenzt die Lichtpflicht auf die Zeit vom 15. Oktober bis 15. März.
Bulgarien will sein bereits für den Winter geltendes Gesetz
demnächst in ein ganzjähriges umwandeln. Serbien überlegt die
Einführung. Schließlich gibt es noch drei europäische Länder, die
den Autofahrern das Fahren mit Licht ausdrücklich empfehlen. Es sind
die Schweiz, Frankreich und – wenig bekannt – Deutschland.
Der TÜV Süd rät in Ländern mit Einschränkungen stets mit Licht zu
fahren. Die einfachste Lösung besteht aus dem Einschalten des
Abblendlichts. Wer das gern vergisst, kann sich einen gelben
Klebezettel ins Cockpit hängen. Als Zubehör gibt es auch spezielle
Tagfahrleuchten, die wie kleine Nebelscheinwerfer aussehen. Die
Lösung spart wegen ihrer deutlich kleineren Lampen Energie. Einige
Länder haben aber die eigentlich in ganz Europa gültige Zulassung
dieser Leuchten noch nicht komplett umgesetzt. Bei Auslandsreisen
sollte im Zweifelsfall auf das normale Abblendlicht zurückgegriffen
werden.
Spezielle Tagfahrleuchten verbrauchen zwischen acht und 16 Watt, was
keinen messbaren Kraftstoffverbrauch verursacht. Das Fahren mit
Abblendlicht verursacht nur einen Mehrverbrauch von rund 0,15 Liter
Mehrverbrauch pro 100 Kilometer. Das Fahren mit offenem Fenster ist
wegen der dadurch verschlechterten Aerodynamik in der Regel teurer.
Seit Februar 2011 müssen alle neu zugelassenen Autos
europaweit mit Tagfahrlicht-Funktion ausgestattet sein.
TÜV Süd empfiehlt, stets Ersatzlampen an Bord zu haben. Dies gilt
besonders bei Fahrten in Länder mit Tagfahrlicht. (ar/nic) |
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