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Ratgeber: Entspannter Start in den Urlaub

ampnet – Juli 2011
Beim Start in die Ferien können Autofahrer viel falsch machen. Die Sachverständigen von Dekra haben die sechs Sünden genannt, die garantiert Stress bringen. Außerdem geben sie Tipps, wie man sie vermeiden kann.

Die erste Sünde ist es, wenn ohne Autocheck in den Urlaub gestartet wird. Erst wenn das Auto fit ist, kann der Urlaub richtig losgehen. Ein gründlicher Check gibt die nötige Sicherheit. Räder und Reifen, Bremsen und Beleuchtung sind ebenso zu prüfen wie Motoröl, Bremsflüssigkeit, Wasser und die Gültigkeit der HU-Plakette.

Das Gepäck falsch zu verstauen ist die zweite Sünde. Sind Fahrräder, Surfbretter fest verzurrt? Können sich Gepäckstücke bei Vollbremsungen verschieben, oder nach vorn schleudern und die Insassen verletzen? Beim Beladen darauf achten, dass schweres Gepäck unten verstaut wird und lose Teile mit Spanngurten fixiert sind. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
 





Sünde Nummer drei ist es, zu starten wenn alle fahren. Für eine stressfreie Reise ist das richtige Timing enorm wichtig. Möglichst nicht bei Ferienbeginn oder am Wochenende losfahren. Selbst mit Navi ist es ratsam, vorab die Fahrtroute zu checken und Infos über Baustellen und Engpässe einzuholen.

Direkt nach der Arbeit loszufahren ist die vierte Sünde. Wer den Urlaub müde und gestresst beginnt, geht ein hohes Unfallrisiko durch Übermüdung und Sekundenschlaf ein. Deshalb nur ausgeruht losfahren, mindestens alle zwei Stunden Pause machen und Verzögerungen durch Staus einplanen.

Die fünfte Sünde ist es mit zu wenig Reifendruck loszufahren, da dadurch das Risiko folgenschwerer Reifenplatzer dramatisch erhöht wird. Deshalb den Druck nach Betriebsanleitung am kalten Reifen anpassen und für die Autobahnfahrt gut 0,2 bar zugeben.

Kindern zu viel abverlangen ist die sechste Sünde. Kinder werden im Auto schnell ungeduldig, erst recht bei Hitze. Deshalb Pausen einlegen, Spielzeug und MP3-Player nicht vergessen, unterwegs auf leichte Kost achten und viel Wasser oder Säfte trinken. (ampnet/nic)


 



















 





 

Nachgefragt. Wie breit sind zwei Meter?

ampnet – 17. Juli 2011. Wir fragten das Bundesverkehrsministerium nach den Auswirkungen der Zwei-Meter-Regel für die Fahrzeugbreite auf der linken Spur einer Autobahnbaustelle. Bisher hatten auch die Entwickler von Kleintransportern und größeren Limousinen darauf geachtet, dass die in den Zulassungsunterlagen eingetragene Fahrzeugbreite nicht mehr als zwei Meter maß. Jetzt müssen sie sich eines Besseren belehren lassen:

„Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann temporär auf Fahrspuren ein Verbot für Fahrzeuge anordnen, die einschließlich Ladung eine bestimmte Breite überschreiten. Dafür steht z.B. das Verkehrszeichen 264 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Verfügung. Dabei ist selbstverständlich die tatsächliche Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung) gemeint, nicht die in den Zulassungsbescheinigungen angegebene Breite, die auf internationalen Regelungen basiert und die Breite der Außenspiegel hierbei nicht berücksichtigen kann. Es geht ja um den praktischen Wert solcher Sicherheitsbestimmungen.

Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fahrzeugführers, sich über die tatsächlichen Abmessungen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt kundig zu machen. So ist in den Betriebsanleitungen oder in anderen Angaben über „technische Daten“ der Fahrzeughersteller in der Regel die Fahrzeugbreite mit und ohne Außenspiegel aufgeführt, so dass sie vom Fahrzeughalter einfach zu ermitteln ist. Im Zweifel sollte man auf der rechten Spur bleiben.

Die Problematik, dass die überwiegende Zahl der zugelassenen Mittelklasse-Fahrzeuge eine Breite von über 2 m aufweist und deshalb den linken Fahrstreifen in Baustellen nicht befahren darf, wenn das Zeichen 264 StVO eine höchstzulässige Breite von 2 m vorgibt, ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt. Im zuständigen Bund-Länder-Gremium haben sich die für die Anordnung der Verkehrszeichen allein zuständigen Länder für eine künftige Beschränkung auf „2,1 m“ bzw. „2,2 m“ je nach Verkehrsführung und/oder zur Verfügung stehender befestigter Fläche ausgesprochen. Der für diese Vorgehensweise benötigte zusätzliche Verkehrsraum soll wo notwendig durch eine provisorische Befestigung des Banketts bzw. unter Verwendung einer schmaleren Schutzeinrichtung gewonnen werden.

Wer das Verbot nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Nach der Bußgeldkatalog-Verordnung ist für einen solchen Verstoß eine Regelgeldbuße von 20 € vorgesehen.“ - Vera Moosmayer, Sprecherin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. (ampnet/nic)

*
Sind Fahrspuren mit zwei Meter Breite nicht illegal? Schreibt die europäische Gesetzgebung nicht Mindestbreiten von 2,10 Metern vor?

 

Reisezeit - Tempolimits im Ausland variieren

Innerhalb von Ortschaften fährt man in den meisten Ländern mit Tempo 50 richtig. Nur in Serbien und der Slowakei sind sogar 60 km/h erlaubt.

In Polen variiert die Höchstgeschwindigkeit je nach Tageszeit: Von 5 bis 23 Uhr gilt Tempo 50, von 23 bis 5 Uhr Tempo 60. Außerhalb von Ortschaften sollten die Fahrer in Dänemark, Norwegen, Irland, Serbien, Niederlande sowie in der Schweiz bereits ab 80 km/h den Fuß vom Gas nehmen. Tempo 90 außerorts ist in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und der Türkei erlaubt. Dies gilt auch für Frankreich, Kroatien und Ungarn, wobei hier auf Schnellstraßen 110 km/h gefahren werden können. Für Fahrzeughalter, die ihren Führerschein noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, gilt in Frankreich aber außerorts 80 km/h und auf Schnellstraßen maximal 100 km/h. Deutschland, Finnland und Österreich beschränken die Geschwindigkeit außerorts generell auf 100 km/h.

Auch auf Europas Autobahnen gelten unterschiedliche Tempolimits: In Norwegen droht ein Bußgeld bereits ab 90 km/h, in Schweden ab 110 km/h und Großbritannien ab 112 km/h. Auf 120 km/h begrenzen Belgien, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien, Spanien und die Türkei. Überall sonst sind 130 km/h erlaubt. In Frankreich gilt auch auf Autobahnen eine Sonderregel für Führerscheinneulinge: Für sie liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h.

Für Gespanne sind fast überall nur 80 km/h auf Autobahnen erlaubt. Schneller gefahren werden darf aber beispielsweise in Frankreich. Dort gilt - europaweit einmalig - eine Höchstgeschwindigkeit von 130. Trotzdem empfiehlt der ADAC, die 100 km/h-Grenze nicht zu überschreiten, denn Wohnanhänger werden in Deutschland bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen. Ein Unfall mit höherer Geschwindigkeit kann zu Einschränkungen der Versicherungsleistung führen. (ar/hg)

Copyright by auto-reporter.net

 


Foto: Auto-Reporter/Aral

Beim Tanken im Ausland auf Oktanzahl achten
Urlauber und Geschäftsreisende sollten im Ausland darauf achten, dass die Qualität des Kraftstoffes nicht immer identisch mit der an deutschen Tankstellen ist. Wer im Ausland tankt, sollte sich am besten an der Oktanzahl orientieren, rät der TÜV Süd in München.
 

Die Begrifflichkeiten zur Benzinqualität können außerhalb Deutschlands anders gestaffelt sein. Mit anderen Worten: Was in Italien oder Tschechien als "Super" bezeichnet ist, muss nicht unbedingt das gewohnte "Super" sein.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte Benzin nach der Oktanzahl (ROZ) und Dieselkraftstoff nach der Cetanzahl (CZ) auswählt werden. Welche Spritqualität das eigene Auto benötigt, steht in der Betriebsanleitung und häufig auch auf der Innenseite des Tankdeckels.

Die Oktanzahl beschreibt die so genannte Klopffestigkeit des Benzins, die es benötigt, damit es nicht zu ungewollten Selbstzündungen kommt. In Deutschland ist die Oktanzahl für Normalbenzin auf mindestens 91, für Super auf mindestens 95 und für Superplus auf mindestens 98 Oktan festgelegt. Teure Premium-Kraftstoffe versprechen sogar, mindestens 100 Oktan zu haben. Damit der Motor störungsfrei arbeitet, muss daher das Oktanzahlangebot des Kraftstoffes so hoch sein, dass der Oktanzahlbedarf des Motors auch bei den ungünstigen Betriebsbedingungen noch erfüllt wird - z.B. kann der Oktanzahlbedarf eines Motors bei Vollgas um 10 Oktanzahlen höher liegen als im Leerlauf. Die Verwendung von oberhalb der Motorspezifikation liegenden Oktanzahlen bringt im Regelfall keine Vorteile. Moderne Motoren mit elektronischer Kennfeldzündung in Kombination mit Klopfsensoren können mit verschieden Oktanzahlen bei reduzierter Leistung gefahren werden.

Die Cetanzahl beschreibt die Zündwilligkeit von Dieselkraftstoff. Je höher diese ist, desto leichter entzündet sich der Kraftstoff von selbst. Durch eine niedrige Cetanzahl kann der Zündverzug zu hoch werden, sodass durch schlagartige, explosionsartige Kraftstoffverbrennung ein lautes Verbrennungsgeräusch entsteht - das bekannte "Nageln" von Dieselmotoren. Alte Dieselmotoren können mit Cetanzahlen ab 40 betrieben werden. Moderne Dieselmotoren benötigen jedoch über 50 Cetan. In Deutschland ist die Cetanzahl für normalen Dieselkraftstoff sowie Biodiesel mindestens 51 CZ. Der so genannte Super Diesel besitzt mindestens 55 und teure Premium-Dieselkraftstoffe versprechen sogar mindestens 60 Cetan. (ar/os)
 


Foto: Auto-Rreporter/Osram

Licht an! - Das gilt in immer mehr Ländern auch tagsüber
Tagfahrlicht wird in immer mehr Ländern zur Vorschrift. Zahlreiche wissenschaftliche Studien aus dem In- und Ausland belegen, dass Tagfahrlicht die Unfallzahlen senkt. Besonders deutlich ist der Rückgang bei den Abbiege-Crashs. Der TÜV Süd hat einige Ratschläge für die Fahrt mit Taglicht zusammengestellt.

 

Seit Anfang der siebziger Jahre ist in Finnland und Schweden Tagfahrlicht vorgeschrieben. Andere skandinavische Länder folgten. In Übersee bestehen die Kanadier schon länger auf Licht am Tag. Heute gilt in 22 Ländern Europas eine entsprechende Vorschrift. Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, Ungarn und Tschechien verlangen ganzjährig das Fahren mit Licht. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Regelung nur außerorts. Die Slowakei begrenzt die Lichtpflicht auf die Zeit vom 15. Oktober bis 15. März. Bulgarien will sein bereits für den Winter geltendes Gesetz demnächst in ein ganzjähriges umwandeln. Serbien überlegt die Einführung. Schließlich gibt es noch drei europäische Länder, die den Autofahrern das Fahren mit Licht ausdrücklich empfehlen. Es sind die Schweiz, Frankreich und – wenig bekannt – Deutschland.

Der TÜV Süd rät in Ländern mit Einschränkungen stets mit Licht zu fahren. Die einfachste Lösung besteht aus dem Einschalten des Abblendlichts. Wer das gern vergisst, kann sich einen gelben Klebezettel ins Cockpit hängen. Als Zubehör gibt es auch spezielle Tagfahrleuchten, die wie kleine Nebelscheinwerfer aussehen. Die Lösung spart wegen ihrer deutlich kleineren Lampen Energie. Einige Länder haben aber die eigentlich in ganz Europa gültige Zulassung dieser Leuchten noch nicht komplett umgesetzt. Bei Auslandsreisen sollte im Zweifelsfall auf das normale Abblendlicht zurückgegriffen werden.

Spezielle Tagfahrleuchten verbrauchen zwischen acht und 16 Watt, was keinen messbaren Kraftstoffverbrauch verursacht. Das Fahren mit Abblendlicht verursacht nur einen Mehrverbrauch von rund 0,15 Liter Mehrverbrauch pro 100 Kilometer. Das Fahren mit offenem Fenster ist wegen der dadurch verschlechterten Aerodynamik in der Regel teurer.

Seit Februar 2011 müssen alle neu zugelassenen Autos europaweit mit Tagfahrlicht-Funktion ausgestattet sein.


TÜV Süd empfiehlt, stets Ersatzlampen an Bord zu haben. Dies gilt besonders bei Fahrten in Länder mit Tagfahrlicht. (ar/nic)
 

 

   
 

 

 

 




 
 
 


 

 

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